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Sebastian Schrempp

Ihr Oberbürgermeister für Rheinstetten

GEMEINSAM DENKEN - 

FÜR UNSERE STADT HANDELN!

Sebastian Schrempp

geboren 1978, vernetzt, aktiv, in der Region geschätzt 

"Meine umfassenden Erfahrungen, meine Reputation im Umland, meine Positionen im Kreistag und im Regionalverband sowie ein für unsere Stadt gewinnbringendes großes Netzwerk – das sind fördernde Voraussetzungen für die Ausgestaltung der Möglichkeiten, die einem das Amt des Oberbürgermeisters für unsere Stadt eröffnen."

Ehrenamtliche und berufliche Funktionen

  • Kreistag, 1. stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion, Mitglied des Verwaltungsausschusses und Mitglied des Ältestenrats
  • Regionalverband, Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion, Mitglied des Verwaltungsausschusses und Mitglied des Planungsausschusses
  • Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA), Mitglied des Verwaltungsrats
  • Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW), Mitglied des Vorstands, stellvertretender Arbeitgebervertreter
  • Sparkasse Karlsruhe, 2. stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates und Mitglied des Kreditausschusses
  • Trägerabgeordneter beim Sparkassenverband Baden-Württemberg
  • Breitband Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK), Mitglied des Aufsichtsrates
  • Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsruhe AöR (KWLK), Mitglied des Verwaltungsrats
  • Bürgerstiftung Rheinstetten, Mitglied des Stiftungskoratorium
  • Kommunalpolitische Vereinigung der CDU, Bezirksvorsitzender des Bezirks Nordbaden und Mitglied des Landesvorstandes
  • Städtetag Baden-Württemberg, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Ver- und Entsorgung
  • Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten, Vorsitzender des Aufsichtsrates
  • Volkshochschule im Landkreis Karlsruhe e.V., 1. Vorsitzender
  • Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Rheinstetten e.V., 1. Vorsitzender
  • PAMINA-Rheinpark, Mitglied des Vorstands
  • Deutsche Fußballnationalmannschaft der Bürgermeister (DFNB e.V.), Kapitän

Für einzelne der angegebenen Funktionen erhalte ich von Dritten zusätzlich zu meinen dienstlichen Bezügen eine Aufwandsentschädigung. Diese werden jährlich sowohl dem Finanzamt Ettlingen wie auch dem Regierungspräsidium gemeldet. Die Ablieferungspflicht von Nebeneinkünften aus dem Hauptamt gegenüber der Stadt Rheinstetten als Arbeitgeber wird beachtet und regelmäßig überprüft. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne direkt an mich wenden.

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